Verwaltungsrat

Geteilte Macht
St.Galler Katholiken haben eine Besonderheit, die es (mit Ausnahme einiger Schweizer Kantone) in der ganzen Welt sonst nirgends gibt: Sie gehören nämlich nicht nur der «Kirche» an, sondern auch dem «Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen». Durch die Taufe werden sie der Kirche eingegliedert. Gleichzeitig aber werden sie auch dem grossen Verband der katholischen Kantonseinwohner eingeordnet. Eine ziemlich komplizierte Angelegenheit, aber gleichzeitig auch eine sehr sinnvolle Einrichtung.

Als Mitglied der Kirche gehört der Katholik zu einem hierarchisch strukturierten Gebilde: Oberste Weisungsbefugnis hat der Papst, Chef im Bistum ist der Bischof. Eine solche von oben nach unten strukturierte Organisation heisst «Hierarchie», übersetzt: «heilige Herrschaft». Der Katholische Konfessionsteil aber, zu dem der St.Galler Katholik ebenfalls dazugehört, hat eine ganz andere Verfassung. Er ist aufgebaut wie die politischen Behörden im Kanton. Am einzelnen Ort bilden die Katholiken eine Kirchgemeinde. An der Urne oder an der Kirchgemeindeversammlung wählen sie als Legislative den Kirchenverwaltungsrat (Exekutive). Und genau so geht es auf übergeordneter Stufe weiter. Alle stimmberechtigten Katholiken des Kantons wählen zusammen das «Katholische Kollegium» (das 180köpfige Katholikenparlament) und dieses wiederum bestellt eine «Regierung», den «Administrationsrat». Zwischen (hierarchischer) Kirche und (demokratischem) Konfessionsteil ergibt sich nun eine zweckmässige Arbeitsteilung: Bischof, Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger sind zuständig für die «inneren Angelegenheiten» der Kirche, für Verkündigung und Seelsorge. Für die «äusseren Angelegenheiten» aber, den Einzug der Steuern, die Verteilung der Gelder, die Verwaltung der Gebäude sind jedoch die Behörden des Konfessionsteils verantwortlich. Über die Verwendung der Steuergelder entscheiden also nicht Bischof und Pfarrer, sondern das Volk und die von ihm bestimmten Behörden.
Diese Struktur, die «Doppelmitgliedschaft», ist zwar nicht ganz einfach zu erklären. Doch sie hat sich bestens bewährt. Sie ist herausgewachsen aus einem langen Seilziehen zwischen Kirche und Staat.
Politische Klugheit hat dieses Zusammenspiel von (hierarchischer) Kirche und (demokratischem) Konfessionsteil hervorgebracht. Es lohnt sich, ihm Sorge zu tragen.

Durch diese verfassungsrechtlichen kirchlichen und verwaltungstechnischen Aufgabenzuweisungen ist eine recht klare Abgrenzung zwischen Pfarreien und Kirchengemeinden möglich.

Im engeren Sinne bedeutet dies:

Der Kirchenverwaltungsrat ist zuständig für:

  • die Wahl der Kaplane, Vikare sowie Pastoralassistenten aufgrund von Vorschlägen des Bischofs. Er beantragt der Bürgerschaft die Wahl des Pfarrers auf Grund einer bischöflichen Präsentation.
  • die Wahl weiterer Beamter und Angestellter
  • die Vorbereitung der Geschäfte der Bürgerschaft und den Vollzug ihrer Beschlüsse
  • die Verwaltung der Kirchgemeinde mit Einschluss des Vermögens der Fonde und Stiftungen
  • die Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen
  • er unterstützt den Pfarrer und die anderen Seelsorger in der Erfüllung ihrer Aufgaben
  • er arbeitet mit dem Pfarreirat und den Pfarreiorganisationen zusammen


    Der Pfarrer als Vorsteher der Pfarrei ist zuständig für:
    (Pastoralassistentinnen, Pastoralassistenten und Delegierte können mit Teilaufgaben beauftragt werden.)

 

  • Liturgie/Sakramente: Gottesdienstplan, Aushilfspriester, Gottesdienste, Hausbesuche, Sakramente (Taufe, Firmung, Ehe, Tod)
  • Katechese auf allen Stufen, Gesamtkoordination Kurse, Erwachsenenbildung, Fastenopfer
  • Beichte und Erstkommunion
  • Seelsorge/Diakonie, Hausbesuche, Spitalbesuche, Kranken- und Altersseelsorge
  • Jugendseelsorge, offene Jugendarbeit, Elternkontakte
  • Oekumene, Kontaktpflege mit evang. Priester, ökumenische Veranstaltungen
  • Opfergelder
  • Pfarreirat, (dieser untersteht zwar dem Bischof, ist aber ein den Pfarrer unterstützendes Gremium), Koordination und Durchführung aller im Kirchenkalender festgelegten Anlässe
  • Pfarreivereine, Frauen- und Mütterverein, Bauernbund, Bibelgruppe ...
  • das gesamte Pfarreisekretariat, Pfarrbücher, Stiftmessen, Pfarrblatt, Buchhaltung. usw.
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