GPK

Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Sie erfüllt die ihr nach Gesetz zugewiesenen Aufgaben (Auszug aus dem Reglement über die Führung und Kontrolle des Haushaltes und des Archives der Kirchgemeinden):


Die GPK prüft einlässlich die Führung des Haushaltes im abgelaufenen Rechnungsjahr und stellt fest ob

  

a) die erforderlichen Bücher formell und materiell richtig geführt und abgeschlossen wurden

 

b) die Jahresrechnung mit den Büchern übereinstimmt und dem vorgeschriebenen Kontenplan entspricht

 

d) die Buchungen richtig belegt und die Belege ordnungsgemäss aufbewahrt sind

 

g) die Aktiven vorhanden, richtig bewertet, vorschriftsgemäss angelegt und aufbewahrt sind

 

h) die Buchsaldi sich mit den ausgewiesenen Beständen von Kasse, Postcheck, und Bank decken

 

i) die Verpflichtungen mit den richtigen Beträgen in den Passiven eingestellt sind

 

k) die Schuldentilgung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und planmässig erfolgt

Die Buchstaben entsprechen jenen aus dem Reglement


Die GPK überprüft, ob Voranschlag und Steuerplan ordnungsgemäss erstellt sind

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Titus Schmid
 
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